Häufig gestellte Fragen
Das ist eine Zeichnung von Debby, 3 Jahre. Debby hat ihr Lieblingsspielzeug nachempfunden - ein Schaukelpferd - ist doch klar zu erkennen ;-)
Eine Vollmacht benötigen wir für eventuelle Arztbesuche, damit Ihr Kind im Krankheitsfall auch medizinsch versorgt werden kann.
Um 7.30 -8.00 Uhr ist das Frühstück vorgesehen. Eine Zwischenmahlzeit ist gegen 10.00 Uhr eingeplant, d. h. es wird Obst und Gemüse gereicht. Zwischen 11.00-11.30 Uhr ist das gemeinsame Mittagessen.
Nach der Ruhephase gegen 15.00 Uhr gibt es Vesper.
Es wird eine ausgewogene gesunde Kost geben.
Es wird für die Kinder jeden Tag alles frisch zubereitet. Für die Kinder gibt es ein abwechslungsreiches Essenangebot. Der Speiseplan ist für die jeweilige Woche für die Eltern einzusehen, damit auch Sie wissen, was Ihr Kind heute gegessen hat.
Eventuelle Unverträglichkeiten sind bitte unbedingt anzugeben.
Nein. Ihr Kind ist während der Betreungszeit im Rahmen der gesetzlichen Berufsgenossenschaft versichert. Aber es ist ratsam, zusätzlich eine private Unfallversicherung abzuschließen.
Wenn in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung durch Ihr Kind verursachte Schäden eingeschlossen sind, brauchen Sie keine zusätzliche Haftpflichtversicherung.
Ihr Kind ist in Ihrer Krankenversicherung versichert. Dazu benötigen wir von Ihnen Angaben zum Versicherungsnehmer und zur Krankenkasse. Ansonsten ist Ihr Kind während der Betreungszeit über die Berufsgenossenschaft versichert.
Sie sollten uns in jedem Fall benachrichtigen und einen Arzt aufsuchen. Leicht geschwächte Kinder ohne ansteckende Krankheit können Sie uns zur Pflege lassen.
Informieren Sie uns bitte unbedingt auch, wenn ein Kind mit ansteckenden Kinderkrankheiten in unserer Betreuung war, denn auch Sie möchten sicherlich darüber informiert werden.
Schon beim Bringen und Abholen werden Sie sich bestimmt kennenlernen. Ansonsten werden regelmäßig Elterntreffen durchgeführt. Auch haben Sie die Möglichkeit, mit uns jederzeit individuell ein Gespräch zu führen oder einen Termin zu vereinbaren.
Sofern Ihr Kind noch Windeln benötigt, sollten Windeln und Pflegetücher in ausreichender Menge abgegeben werden.
Ihr Kind braucht eine Zahnbürste pro Monat. Auf Wunsch können Sie Ihrem Kind selbst eine Zahn- und Gesichtscreme kaufen, die dann auch nur für Ihr Kind bestimmt ist.
Für die Haare sollte ein Kamm oder Bürste abgegeben werden, wie es Ihr Kind am liebsten mag. Außerdem genügend Wechselwäsche, auf die Jahreszeit abgestimmt.
Sicherlich möchten Sie für den Notfall, dass Ihr Kind genügend Wäsche zum wechseln hat. Daher halten wir es für notwendig, immer genügend Wäsche von Ihrem Kind hier zu haben.
Die Wäsche Ihres Kindes wird in einem extra Beutel aufbewahrt, worauf auch Sie immer Zugriff haben. Für die schmutzige Wäsche sollten Sie sich bitte eine Waschtasche o. ä. zulegen. So können Sie selbst sehen, was Ihr Kind am folgenden Tag an neuer Wäsche benötigt.
Ja. In unserer Betreuung werden Nachweise über Beschäftigungen in Spiel, Sport, Sprache, Musik, Umwelt und Natur und das Erlernen der Selbstständigkeit geführt. Auf Wunsch können Sie diesen Plan jederzeit einsehen. Er ist auf die zielgerichtete Förderung der Kinder ausgerichtet.
Die angefertigten Bilder oder kreativen Dinge von den Beschäftigungen Ihres Kindes werden Sie sich ansehen können. Doch wäre es schön, wenn diese Anfertigungen in der Gruppe verbleiben können. Zum Schluß der Betreuung werden sie Ihnen als „Die gesammelten Werke” Ihres Kindes überreicht.
Ja. Deshalb ist es wichtig, dass Absprachen zwischen den Eltern und uns getroffen werden. Denn es wird eine individuelle Betreuung in Ihrem Interesse erfolgen.
Die Förderung findet im gesamten Tagesablauf statt. Kinder lernen durch das Spielen selbst, d. h. durch nachahmen, beobachten und herausfinden.
Die Kinder wollen lernen, sie möchten helfen und dass ihnen geholfen wird, sie möchten trösten aber auch getröstet werden.
Jeder Tag ist nicht der gleiche. Deshalb gibt es jeden Tag etwas Neues zu entdecken und zu erforschen. Mit Ihrem Kind gehen wir phantasievoll und spielerisch auf Entdeckungsreise. Es wird dabei altersentsprechend vorgegangen. Dabei werden Lerninhalte so gestaltet, dass die natürliche Neugier der Kinder geweckt wird. Somit kann und wird das Lernen und neue Erfahrungen sammeln Ihrem Kind Spaß und Freude bereiten.
Die ersten 4 Wochen gelten als Probe- und Eingewöhnungsphase. Innerhalb dieses Monats haben die Eltern und auch die Betreuerinnen das Recht, den Vertrag mit einer 1-wöchigen Kündigungsfrist zu beenden.
Nein. Unsere Betreuungszeiten sind nach Ihren Bedürfnissen ausgerichtet.
Für einen Tag ist die Betreuung gesichert. Bei längerem Ausfall ist der Fachberater des Jugendamtes zuständig. Die Betreuung erfolgt in Absprache mit anderen Tagespflegestellen.
Das benötigte Bastelmaterial ist im Betreuungsentgeld enthalten.
Um das tägliche Miteinander einfacher, unkomplizierter und auch konfliktfreier zu gestalten, gibt es auch hier einige Regeln. Sie finden Sie unter dem Punkt Hausregeln.